AGB

Mit Ihrer Buchung bekunden Sie Ihre Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HATTINGEN ZU FUSS und erklären sich mit diesen ausdrücklich einverstanden. HATTINGEN ZU FUSS behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits  bestätigte Buchungen gelten solche Änderungen nicht.

1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit HATTINGEN ZU FUSS, im Folgenden auch HzF genannt. HATTINGEN ZU FUSS ist ein Angebot der HS | Hattinger Stadtsouvenirs und Stadtführungen von Lars Friedrich, Auf der Gahr 39, 45527 Hattingen/Ruhr (Steuer-Nummer: 323 5027 4534).

2. Buchung
2.1 Jede Buchung erfolgt ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HzF.
2.2 Buchungen können grundsätzlich telefonisch oder schriftlich (Mail/Messanger) erfolgen.
2.3 Alleiniger Vertragspartner HzF ist ausschließlich der in der Buchung angegebene Bucher, der mit der Buchung zugleich die Haftung für alle Teilnehmer übernimmt und für die Zahlung des fälligen Gesamtpreises einsteht.
2.4 Buchungen werden erst mit einer „Buchungsbestätigung“ von HzF persönlich, per E-Mail, per Messanger, per Fax oder per Post verbindlich.
2.5 Bei Buchungen ist eine gültige Adresse und Mobilfunkrufnummer anzugeben, unter der ein Veranstaltungsteilnehmer erreichbar ist.
2.6 Es obliegt dem Kunden, den Erhalt von E-Mails/Briefen/Nachrichten über Messanger oder Faxen an die bei der Buchung von ihm angegebene Adresse sicherzustellen und bei ausbleibender oder anscheinend ausbleibender Rückmeldung bei HzF den Bearbeitungsstand abzufragen.
2.7 Als Stornierungsfrist gilt der Zeitpunkt bis zu dem Führungen kostenfrei storniert werden können.

3. Stadtführungen
3.1 Stadtführungen sind Veranstaltungen, die für den buchenden Kunden durchgeführt werden.
3.2 Führungshonorare beziehen sich auf die jeweils bei der Buchung angegebene Führungsdauer.
3.3 Das Führungshonorar wird vom Kunden, sofern nicht anders vereinbart, nach der Stadtführung in bar beglichen. Der Kunde erhält über das Führungshonorar eine Quittung.
3.4 Die Wartezeit auf den Kunden am Ort des vereinbarten Beginns der Stadtführung beträgt 20 Minuten.
3.5 Erscheint der Kunde nach 20 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Stornierung der Veranstaltung durch den Kunden behandelt.
3.6 Die Führungsdauer verkürzt sich um die Wartezeit.
3.7 Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen der Leistungen ist HzF berechtigt, das volle Führungshonorar zu erheben.
3.8 Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

4. Umbuchungen von Stadtführungen
4.1 Umbuchungswünsche versucht HzF nach Möglichkeit umzusetzen, wobei Umbuchungen des Veranstaltungstags nach Überschreitung der Stornierungsfrist nicht möglich sind.
4.2 Umbuchungen des Treffpunktes oder der Uhrzeit sind nach Überschreitung der Stornierungsfrist kostenpflichtig.
4.3 Umbuchungspauschalen fallen jeweils pro umgebuchter Gruppe an.
4.4 Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung.

5. Stornierungen von Stadtführungen
5.1 Eine Stornierung von Stadtführungen ist bis zum fünften Tag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei.
5.2 Bei Absagen von Stadtführungen innerhalb von vier Tagen vor dem Termin erhebt der Veranstalter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Führungshonorar.
5.3 Bei Absagen von Stadtführungen am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen stellt HzF das volle Führungshonorar in Rechnung.
5.4 Maßgeblich für eine fristgerechte Stornierung bzw. die Höhe der Stornierungsgebühr ist das Eingangsdatum der Stornierung bei HzF; den Nachweis hierfür hat der Kunde zu erbringen.
5.5 Stornierungen werden ausschließlich durch eine schriftliche Stornierungsbestätigung von HzF per E-Mail, Messanger oder Post verbindlich.

6. Durchführung
6.1 HzF verpflichtet sich, Veranstaltungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint. Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung über eine Durchführung der Veranstaltung beim Gästebegleiter vor Ort.
6.2 Ein Rechtsanspruch auf den Besuch einzelner in der Veranstaltungsbeschreibung erwähnter Stationen besteht nicht.

7. Haftung
7.1 Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
7.2 HzF haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt.
7.3 Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch.
7.4 Aufsichtspflichtige haben auch während gebuchter Veranstaltungen ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
7.5 Der Kunde haftet für jeden Schaden an von ihm oder von Teilnehmern seiner Gruppe während der Tour mitgeführten Gegenständen und den Verlust mitgeführter Gegenstände.
7.7 Die Teilnahme an Stadtführungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
7.8 Die Haftung von HzF beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HzF beruhen.
7.8 HzF übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Anweisungen des Guides nicht Folge geleistet wurde.

8. Gerichtsstand
8.1 Der Gerichtsstand ist Hattingen.

9. Schlussbestimmung
9.1 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Für den Fall einer Vertragslücke werden die Parteien diejenige Regelung vereinbaren, die sie bei Kenntnis der Lücke vereinbart hätten.

10. Corona-Schutzmaßnahmen
Die Einhaltung unseres Hygienekonzeptes ist Bedingung für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen und Teil unser AGB.

Stand: 11.09.2020